Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote und Vereinbarungen und werden durch die Auftragserteilung oder die Abnahme der Lieferung auch für alle zukünftigen Fälle anerkannt. Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
2.Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich erklärt wird. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Technische Änderungen und Modellabweichungen bleiben uns vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt entsprechen und dem Besteller zumutbar sind.
Mündliche Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.Preise
Die Berechnung erfolgt zu unserem am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen und Bedingungen. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eine Zeitspanne von mindestens vier Monaten, so sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen maßgeblich.
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungspauschale. Etwa vereinbarte Nachlässe beziehen sich auf den reinen Warenwert ohne Mehrwertsteuer.
Kreditlieferung im nettowarenwert von € 100,– bis € 200,– werden mit einem Kostenanteil von € 7,20,– je Anlieferung belastet. Bei Kleinstmengen – Lieferungen unter € 100,– netto Warenwert – wird ein Kostenanteil in Höhe von 9,50 je Auftrag zuzüglich Auslieferungskosten/Porto und Verpackungen erhoben. Kleinstmengen können per Nachnahme versandt werden.
4.Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferzeiten gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die weder von uns noch von unseren Unterlieferanten zu vertreten sind.
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Käufer erst berechtigt, wenn er uns nach Fälligkeiten der Lieferung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, soweit die Ware nicht innerhalb dieser Nachfrist als versandbereit angekündigt und innerhalb von drei Tagen nach Ankündigung aus geliefert worden ist.
Ist uns die Lieferung wegen mangelnder Selbstbelieferung oder infolge anderer Umstände, die wir nicht zu vertreten habe, unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Dies gilt auch, soweit die Lieferung unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand für uns erfordert (§ 275 Abs. 2 BGB). Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5.Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Verlust- und Verzögerungsgefahr geht auch dann mit der Absendung auf den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird.
Bei Direktlieferungen ab Werk geht die Verlust- und Verzögerungsgefahr auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk verlässt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Verlustgefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.Zahlungsbedingung
Unsere Forderungen sind sofort ohne Abzüge fällig. Andere Zahlungsbedingungen sind für den Einzelfall schriftlich zu Vereinbaren.
Auch ohne Mahnung kommt der Käufer in Verzug, wenn die Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt wird.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessen Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht für den Fall eines Insolvenzantrages. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten (bei Unternehmen 8%-Punkten) über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
7.Gewährleistung
Für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist übernehmen wir nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen die Gewähr, dass die von uns gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (s.o. Ziffer 5) frei von Sachmängeln und für die vereinbarte Nutzung geeignet sind, bzw. die von uns geleisteten Arbeiten mangelfrei sind.
Für Schäden oder Störungen, die auf eine unsachgemäße Handhabung, die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, die Verwendung von Bestand- und Zubehörteilen fremder Fabrikate sowie durch Fremdreparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe anderer Seite verursacht worden sind, haben wir nicht einzustehen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sogleich nach Erhalt auf Mängel und Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Erbringungen der Leistungen, versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen (Nacherfüllung).
Der Käufer ist erst nach zweimaliger vergeblicher Nacherfüllung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des vereinbarten Kaufpreises bzw. unserer Werklohnforderung steht dem Käufer/Auftraggeber im Falle einer Mängelrüge nicht zu.
8.Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehende Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiten Waren.
Forderungen, die aus dem Wiederverkauf unserer Waren gegen Dritte entstehen, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Wiederruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Der Käufer ist zur anderweitigen Abtretung dieser Forderungen auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoriums befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg, auch für Wechsel- und Scheckansprüche sowie Streitigkeiten jeglicher Art. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
11.Schriftformvorbehalt
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.